Wo sind die Millionen?

Ein Klub mit Erlösen nahe Rekordniveau, einer Kapitalerhöhung und hohen Transfereinnahmen, der am Deadline Day den geplanten Angreifertransfer nicht realisiert, hat kein Erlösproblem.

Am Dienstagabend schloss das Transferfenster. Die Eintracht hat ihre Innenverteidigung mit Otávio und Lilian Brassier neu besetzt, mit Noah Atubolu die Torwartfrage gelöst und mit Raphael Onyedika und Noël Aséko das Mittelfeld ergänzt. Nicht gekommen ist ein weiterer Stürmer. Die geplante Rückkehr von Arnaud Kalimuendo scheiterte. Elye Wahi blieb, Jean-Mattéo Bahoya ging auf Leihbasis mit anschließender Kaufverpflichtung zu Leeds United, Hugo Larsson per Leihe zum Fulham FC. Die hessenschau spricht von einer in den Sand gesetzten Transferphase und stellt die Frage, die auch mich beschäftigt: Wo sind die Millionen?

Für Nathaniel Brown werden 50 Millionen Euro fixe Ablöse plus bis zu fünf Millionen Euro an möglichen Bonuszahlungen berichtet. Für Aurèle Amenda sollen rund 18 Millionen Euro geflossen sein. Allein diese beiden Transfers stehen damit für rund 68 Millionen Euro fixe Ablösen. Demgegenüber stehen für die Neuzugänge nach Medienangaben Ausgaben in der Größenordnung von rund 40 Millionen Euro.

Ich schreibe diesen Beitrag nicht als Fankritik. Ich schreibe ihn, weil hier ein Muster sichtbar wird, das ich aus der Beratung von Aufsichtsräten und Gesellschaftern kenne und das nichts mit Fußball zu tun hat.

Zunächst die Zahl, die den Anlass gibt. Nach kicker-Informationen beliefen sich die Vorstandsgehälter der Eintracht Frankfurt Fußball AG im Geschäftsjahr 2024/25 auf etwa zehn Millionen Euro. Die Gesellschaft selbst weist für dieses Geschäftsjahr einen Gesamterlös von 389,1 Millionen Euro aus – nach dem Rekorderlös von 390,5 Millionen Euro im Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2023/24 zitiert der kicker die Bilanz wörtlich: An die Mitglieder des Vorstandes wurden im Berichtszeitraum 5.995 Tausend Euro Gesamtbezüge gewährt. Der Anstieg auf etwa zehn Millionen Euro entspricht damit einer Größenordnung von rund 70 Prozent – bei einem vierköpfigen Vorstand.

Ich sage ausdrücklich: Diese zehn Millionen haben den Transfersommer nicht ruiniert. Ein einzelner Stürmertransfer kostet in Frankfurter Größenordnungen mehr. Wer hier eine Kausalität behauptet, argumentiert unsauber und wird zu Recht widerlegt.

Die relevante Frage ist nicht allein die Höhe. Sie lautet: Nach welchem Verfahren, mit welcher Verantwortungszuordnung und mit welcher Transparenz gegenüber denen, die das Kapital stellen, wird entschieden?

Erster Punkt: die Vorfestlegung

Der Vertrag von Sportvorstand Markus Krösche lief ursprünglich bis zum 30. Juni 2025 und wurde im April 2024 vorzeitig um drei Jahre bis zum 30. Juni 2028 verlängert. Verantwortet hat die Entscheidung der damalige Aufsichtsrat unter seinem Vorsitzenden Philip Holzer, der sie mit Kontinuität begründete und von einem sehr starken Signal sprach.

Am 18. Mai 2024, gut sechs Wochen später, gab Holzer seinen Rücktritt zum 30. Juni bekannt. In seiner Erklärung führte er aus, in den kommenden Monaten stünden strategische und personelle Entscheidungen an, deren Wirkung weit über seine bis Sommer 2025 laufende Amtszeit hinausreiche. Es sei deshalb folgerichtig, dass diese von dem Personenkreis getroffen und gestaltet würden, der auch in Zukunft die Verantwortung trage.

Diesem Grundsatz ist nichts hinzuzufügen. Er ist gute Governance in einem Satz.

Nur war die Verlängerung des Krösche-Vertrags selbst eine Entscheidung mit erheblicher langfristiger Bindungswirkung. Bei regulärem Ende von Holzers eigener Amtsperiode im Sommer 2025 wäre der von seinem Aufsichtsrat verlängerte Vorstandsvertrag noch drei weitere Jahre gelaufen.

Ich unterstelle Philip Holzer keine Absicht, und seine Verdienste stehen nicht zur Debatte. Der Klub hat sie ausdrücklich gewürdigt. Der Befund ist struktureller Natur: Selbst ein Vorsitzender, der das Prinzip klar erkennt und öffentlich formuliert, kann wenige Wochen zuvor eine Entscheidung treffen, die genau diese Fragestellung aufwirft. Das spricht weniger gegen eine Person als für das Fehlen eines Mechanismus, der diese Frage vor der Beschlussfassung erzwingt.

Zweiter Punkt: die Gremienarbeit

Zur Kommunikation der damaligen Krösche-Verlängerung berichtete der Hessische Rundfunk, sie sei durchwachsen gewesen und habe intern für Ärger gesorgt. Vorstandssprecher Axel Hellmann sei mit der Art der Bekanntgabe unzufrieden gewesen und habe sich in der Kommunikation übergangen gefühlt.

Sollte das zutreffen, ist es kein bloßes Kommunikationsdetail. Es wäre ein Hinweis auf die Arbeitsweise eines Kontrollgremiums bei einer seiner Kernkompetenzen: der Bestellung und vertraglichen Bindung von Vorstandsmitgliedern.

Dritter Punkt: die Kosten der Bindung

Über die Zukunft von Markus Krösche ist in den vergangenen Wochen intensiv spekuliert worden. In seiner Sitzung Anfang September hat der Aufsichtsrat den Sportvorstand gestützt; eine kurzfristige Trennung nach Ende des Transferfensters kam nicht zustande. Krösche bleibt zunächst im Amt. Zugleich ist seine längerfristige Zukunft weiterhin Gegenstand öffentlicher Diskussion.

Ich bewerte das nicht sportlich. Ökonomisch bedeutet es: Wer einen Vorstandsvertrag frühzeitig langfristig verlängert, schafft eine Bindung. Kommt es später zu einer vorzeitigen Trennung, kann diese Bindung Abfindungs- oder Restlaufzeitkosten verursachen. Solche Beträge fließen nicht in Wertschöpfung, sondern in die Auflösung einer zuvor selbst geschaffenen Vorfestlegung.

An dieser Stelle ist ein Einwand vorwegzunehmen. Medienberichten zufolge soll der Vertrag eine Ausstiegsklausel enthalten, was die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung erheblich verändern würde. Bestätigt ist das nicht – und genau darin liegt der Punkt. Über die Konditionen langfristiger Vorstandsverträge, über Abfindungsobergrenzen ebenso wie über Ausstiegsklauseln, ist außerhalb des Gremiums nichts bekannt. Wer die Angemessenheit einer Bindung beurteilen soll, kann das ohne diese Informationen nicht.

Erfolgreiche Organisationen scheitern selten am Markt. Sie scheitern an Gremien, die im Erfolg aufhören, unbequeme Fragen zu stellen.

Dazu passt die Struktur der jüngsten Abgänge. Wer einen Stammspieler verleiht und eine erst später greifende Kaufverpflichtung vereinbart, verschiebt die sportliche Lücke in die Gegenwart und den Mittelzufluss in die Zukunft. Im Fall Bahoya wird eine 2027 greifende Kaufpflicht in Höhe von 30 Millionen Euro berichtet. Das ist eine legitime Konstruktion, und sie soll im Aufsichtsrat ausdrücklich positiv gewertet worden sein. Sie verstärkt aber die Frage, welche Zahlungsverpflichtungen dieser Klub im laufenden Geschäftsjahr bedient und welcher Anteil davon auf Vorstandsverträge entfällt.

Vierter Punkt: die Verschränkung von Eigentümer und Kontrolle

Mathias Beck wurde 2024 zum Präsidenten von Eintracht Frankfurt e. V. gewählt und ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eintracht Frankfurt Fußball AG, deren Hauptaktionär der Verein ist. Das ist rechtlich zulässig und kein Einzelfall einer Doppelrolle.

Dem Aufsichtsrat gehören daneben weitere Personen mit Funktionen auf Vereinsseite an. Das Gremium, das Vorstandsverträge verhandelt und deren Angemessenheit prüfen muss, ist damit in erheblichem Umfang mit Personen besetzt, die zugleich auf der Seite des Hauptaktionärs Verantwortung tragen. Der derzeitige Aufsichtsrat wurde für fünf Jahre bestellt; Beck wurde von seinen Aufsichtsratskollegen einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.

Das ist ausdrücklich kein Vorwurf an Einzelpersonen. Vereinsnähe im Aufsichtsrat ist bei mitgliedergeführten Klubs strukturell angelegt und rechtlich zulässig. Der Punkt ist ein anderer: Je stärker Eigentümer-, Vereins- und Kontrollfunktionen personell zusammenfallen, desto wichtiger werden unabhängige Kontrollmechanismen innerhalb des Gremiums.

Hinzu kommt die personelle Durchlässigkeit über die Zeit. Axel Hellmann war von 2001 bis 2012 Präsidiumsmitglied und Geschäftsführer des e. V., bevor er 2012 in den Vorstand der Fußball AG wechselte, dessen Sprecher er seit 2021 ist. Am 3. Juni 2026 wurde sein Vertrag bis zum 30. Juni 2031 verlängert, wirksam zum 1. Juli 2026. Der Aufsichtsrat beschloss die Verlängerung einstimmig. Am selben Tag bezeichnete Aufsichtsratsvorsitzender Mathias Beck die zurückliegende sportliche Saison ausdrücklich als nicht gut.

Zur individuellen Vergütung Hellmanns existieren Medienberichte. Offiziell bestätigt ist deren Höhe nicht, und ich stütze mein Argument ausdrücklich nicht darauf.

Fünfter Punkt: die Frage der Leitungsstruktur

Nach Medienberichten wird nicht nur über die längerfristige Zukunft des Sportvorstands diskutiert, sondern auch über eine mögliche stärkere formale Stellung Axel Hellmanns bis hin zu einem Vorstandsvorsitz.

Der Klub hat dazu mitgeteilt, Veränderungen in der Vorstandsstruktur oder sonstige Personalthemen seien nicht Gegenstand der jüngsten Aufsichtsratssitzung gewesen. Das ist zur Kenntnis zu nehmen. Es beantwortet die Frage nicht, es vertagt sie.

Denn sollte es zu einer solchen Änderung kommen, wäre das keine Titelfrage. Ein Vorstandsvorsitzender besitzt innerhalb eines grundsätzlich kollegial organisierten AG-Vorstands eine hervorgehobene Koordinations- und Repräsentationsfunktion; die konkreten Kompetenzen richten sich nach Satzung und Geschäftsordnung. Bemerkenswert wäre der Zeitpunkt: wenige Monate nach einer Fünfjahresverlängerung, beschlossen beziehungsweise kontrolliert von einem Aufsichtsrat, dessen Vorsitzender zugleich Präsident des Hauptaktionärs ist.

Machtkonzentration ist nicht per se falsch. Sie erfordert aber ein Kontrollgremium, das unabhängig aufgestellt ist und dessen Unabhängigkeit nicht nur personell behauptet, sondern strukturell abgesichert wird.

Vier konkrete Punkte

1. Individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung. Für Klubkapitalgesellschaften ab einer relevanten Umsatzgröße sollte transparent werden, wie sich fixe und variable Vergütungsbestandteile verteilen. Bei börsennotierten Gesellschaften wie Borussia Dortmund bestehen bereits weitreichende Veröffentlichungspflichten. Was am Kapitalmarkt zumutbar ist, sollte auch in wirtschaftlich bedeutenden Fußballgesellschaften diskutierbar sein.

2. Offenlegung der Abfindungsobergrenzen laufender Vorstandsverträge. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt für börsennotierte Gesellschaften, Zahlungen bei einer vorzeitigen Beendigung auf höchstens zwei Jahresvergütungen und zugleich auf die Restlaufzeit des Vertrags zu begrenzen. Für nicht börsennotierte Gesellschaften kann dieser Standard zumindest als Governance-Benchmark dienen. Ob entsprechende Caps in Frankfurt vereinbart sind, ist öffentlich nicht bekannt.

3. Ausweis des Verhältnisses von Vorstandsvergütung zum Personalaufwand des Spielbetriebs. Diese Kennzahl könnte als zusätzliche Steuerungsgröße im Lizenzierungs- und Governance-Kontext dienen. Nicht als moralische Bewertung, sondern als Verhältniskennzahl: Wie entwickelt sich die Vergütung der Unternehmensleitung im Verhältnis zu dem Bereich, der den eigentlichen sportlichen Wertschöpfungskern bildet?

4. Eine Selbstbindung des Aufsichtsrats bei langfristigen Vorstandsverträgen. Vorstandsverträge sollten nicht ohne besondere Begründung so frühzeitig verlängert werden, dass ihre Laufzeit die eigene Amtsperiode der entscheidenden Aufsichtsratsmitglieder wesentlich überschreitet, ohne diejenigen einzubinden, die voraussichtlich künftig Verantwortung tragen. Diesen Grundgedanken hat Philip Holzer 2024 selbst formuliert.

Dazu gehört eine ausreichende Zahl tatsächlich unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder ohne Amt auf Vereinsseite – und eine Diskussion darüber, ob Vereinspräsidentschaft und Vorsitz des Kontrollgremiums dauerhaft in Personalunion liegen sollten. Dabei ist die rechtliche Zuständigkeit sauber zu trennen: Die Mitgliederversammlung entscheidet über das Vereinspräsidium. Den Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählt dagegen der Aufsichtsrat selbst aus seiner Mitte (§ 107 AktG). Eine strukturelle Trennung müsste deshalb auf beiden Governance-Ebenen umgesetzt werden.

Ein Schlusswort zur Einordnung

Ich halte die wirtschaftliche Entwicklung von Eintracht Frankfurt für eine der bemerkenswertesten Leistungen im deutschen Profifußball des vergangenen Jahrzehnts. Der Klub erreichte 2023/24 mit 390,5 Millionen Euro einen Rekorderlös und bestätigte dieses Niveau 2024/25 mit 389,1 Millionen Euro nahezu.

Die Mitglieder haben diesen Weg mitgetragen. Bei der Mitgliederversammlung im Februar 2025 stimmten 78,48 Prozent der anwesenden Mitglieder der geplanten Kapitalmaßnahme zu. Die Aktionäre der Eintracht Frankfurt Fußball AG beschlossen anschließend die Kapitalerhöhung über rund 25,7 Millionen Euro einstimmig. Das sind zwei unterschiedliche Beschlüsse, die auseinandergehalten werden müssen.

Genau deshalb ist dieser Beitrag keine Abrechnung. Erfolgreiche Organisationen scheitern selten am Markt. Sie scheitern an Gremien, die im Erfolg aufhören, unbequeme Fragen zu stellen.

Ein Klub mit Erlösen nahe Rekordniveau, einer Kapitalerhöhung und erheblichen Transfereinnahmen, der am Deadline Day einen geplanten Angreifertransfer nicht realisieren kann, hat nicht in erster Linie ein Erlösproblem. Er hat eine Frage der Mittelallokation zu beantworten. Und diese Frage richtet sich auch an das Gremium, das über Verträge, Laufzeiten und Vergütungen entscheidet.

Wer die Mitglieder um Zustimmung zu einer Kapitalmaßnahme bittet, schuldet ihnen Transparenz. Und ein Kontrollgremium muss Strukturen schaffen, die auch seine eigene Unabhängigkeit sichern.

Gregor Ghirmay


Quellen

  • Vorstandsbezüge 2024/25 (rund zehn Millionen Euro) und wörtliches Bilanzzitat 2023/24 (5.995 Tausend Euro Gesamtbezüge): kicker, Explodierende Personalkosten – Wie riskant ist Frankfurts Wachstumsstrategie?
  • Gesamterlöse 389,1 Millionen Euro (2024/25) und 390,5 Millionen Euro (2023/24), Kapitalerhöhung 25,7 Millionen Euro: offizielle Finanzkennzahlen der Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • Krösche-Verlängerung April 2024 bis 30. Juni 2028 sowie Zitat Holzer: Klubkommunikation und kicker
  • Holzer-Rücktritt vom 18. Mai 2024 und Erklärung zum Verantwortungshorizont: Mitteilung der Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • Interne Kritik an der Kommunikation der Verlängerung: Hessischer Rundfunk, hessenschau
  • Aufsichtsratssitzung Anfang September, Mitteilung zu Vorstandsstruktur und Personalthemen: Klubmitteilung, referiert in der hessenschau
  • Ausstiegsklausel im Krösche-Vertrag, Kaufpflicht Bahoya ab 2027, Transferbilanz: Medienberichte, unter anderem Sky, Bild und hessenschau
  • Hellmann-Verlängerung bis 2031, beschlossen am 3. Juni 2026: Klubmitteilung und hessenschau
  • Zustimmung von 78,48 Prozent bei der Mitgliederversammlung im Februar 2025: Klubmitteilung

Angaben zur individuellen Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder beruhen ausschließlich auf Medienberichten und sind nicht offiziell bestätigt. Die Argumentation dieses Beitrags stützt sich nicht darauf.